Rechtsanwalt
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Paul Kolfhaus studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Rechtsphilosophie in Freiburg. Seit seinem Ersten Staatsexamen 2018 ist er in arbeitsrechtlichen Kontexten tätig; zunächst als Vorstandsreferent bei der aktion./.arbeitsunrecht in Köln, später als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer auf die Vertretung von Betriebsräten und Beschäftigten spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Parallel promovierte er bei Prof. Wolfgang Däubler zur Gleichstellung von Leiharbeitskräften.
Während seines Referendariats am Hanseatischen Oberlandesgericht war Paul Kolfhaus unter anderem bei der Kanzlei, der IG Metall Bezirksleitung Küste sowie einer weiteren auf die Vertretung von Lohnabhängigen spezialisierten Kanzlei tätig. Zugleich erstritt er als Mitglied des Personalrats federführend die Einführung der Vier-Tage-Woche für Rechtsreferendar*innen. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt ist er für die Kanzlei tätig.
Seine Tätigkeit umfasst die Schulung, Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräten sowie Schwerbehindertenvertretungen und Wahlvorständen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Vorwiegend begleitet er Betriebsräte aller Ebenen sowohl außergerichtlich als auch in Beschlussverfahren und Einigungsstellen bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen im Rahmen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Er leitet außerdem regelmäßig Seminare zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Zudem vertritt er abhängig Beschäftigte bei der Abwehr unberechtigter Kündigungen und der Verhandlung von Aufhebungsverträgen.
Paul Kolfhaus ist regelmäßig Autor von Fachbeiträgen sowie Mitglied u.a. bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen VDJ und der aktion./.arbeitsunrecht.
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