Leistungen
Kollektives und individuelles Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Beratung von Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitendenvertretungen (MAV), Schwerbehindertenvertretungen und Gewerkschaften

Unsere Arbeitsrechtskanzlei ist gewerkschaftsnah ausgerichtet und auf kollektives Arbeitsrecht spezialisiert. Wir unterstützen Betriebsräte (auch Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte und Europäische Betriebsräte), Personalräte, Mitarbeitendenvertretungen (MAV), Schwerbehindertenvertretungen sowie Gewerkschaften in allen Belangen des kollektiven Arbeitsrechts. Dabei bringen wir umfassende Erfahrung im Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht und im Mitarbeitendenvertretungsgesetz mit. Wir setzen uns engagiert für die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Gremien ein, sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen und Einigungsstellen als auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Gewerkschaftsnahe Beratung mit Strategie: Von Interessenausgleich über Sozialplan-Verhandlungen bis zu IT-Mitbestimmung und Gesundheitsschutz, wir kennen die branchenspezifischen Herausforderungen aus jahrelanger Praxis und können Best Practices aus verschiedenen Branchen übertragen. Unsere Philosophie: Wir folgen dem gewerkschaftlichen Ideal, eure Interessenvertretung zur eigenständigen Arbeit zu befähigen und so Beschäftigtenrechte nachhaltig zu stärken. Dabei gehen wir über rein juristische Ratschläge hinaus: Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir strategisch wirksame Lösungen, um eure Ziele konsequent durchzusetzen.

Leistungen im kollektiven Arbeitsrecht

Interessenausgleich und Sozialplan

Begleitung von Betriebsänderungen: Wir beraten und vertreten Gremien bei Betriebsänderungen (z. B. Restrukturierungen oder Standortschließungen) in allen Phasen der Interessenausgleichs- und Sozialplan-Verhandlungen. Unser Ziel ist es, dass Vereinbarungen zum Interessenausgleich und Sozialplan die Interessen der Arbeitnehmer*innen umfassend schützen. Wir sorgen dafür, dass eure Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz voll ausgeschöpft werden und verhandeln nachdrücklich für faire Lösungen bei unvermeidbaren Veränderungen.

Arbeitszeitgestaltung

Faire und gesunde Arbeitszeiten: Ob Schichtmodelle, Überstundenregelungen, Mobile Work/Home-Office oder Dienstplangestaltung – wir unterstützen Betriebs- und Personalräte bei allen Fragen rund um die Arbeitszeit. Gemeinsam mit eurem Gremium entwickeln wir tragfähige Konzepte zur Arbeitszeitgestaltung und helfen, Betriebsvereinbarungen abzuschließen, die gerechte und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten sicherstellen.

Entgelt und Eingruppierung

Gerechte Vergütungssysteme: Wir beraten Interessenvertretungen bei der Gestaltung und Durchsetzung von Entgeltstrukturen sowie Eingruppierungen. Bei Tarifverträgen oder Entgeltordnungen prüfen wir die korrekte Umsetzung. Bei betrieblichen Entgeltsystemen helfen wir, diese transparenter und gerechter zu gestalten. Unser Anspruch ist dabei, dass die Leistungen der Beschäftigten angemessen honoriert werden.

Mitbestimmung bei IT-Systemen

Datenschutz und Digitalisierung im Betrieb: Die Einführung neuer IT-Systeme (z. B. Zeiterfassung, Mitarbeiter-Apps, Überwachungstechnik) erfordert nach dem Betriebsverfassungsrecht die Mitbestimmung des Betriebsrats. Wir stehen eurem Gremium zur Seite, um technische Veränderungen konstruktiv mitzugestalten, sei es über Betriebsvereinbarungen oder in Einigungsstellen. Unser Fokus liegt darauf, die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu wahren.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Gesunde Arbeitsbedingungen durchsetzen: Beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen wir alle Gremien umfassend, etwa bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze, beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) oder beim Umgang mit psychischen Belastungen und Gefährdungsbeurteilungen. Wir helfen euch, unternehmerische Maßnahmen, von neuen Arbeitsschutzrichtlinien bis zur Wiedereingliederung nach Krankheit, im Sinne der Gesundheit der Belegschaft zu begleiten und mitzugestalten.

Personelle Maßnahmen

Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen: Stehen personelle Einzelmaßnahmen an, z. B. Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierung, Umgruppierungen oder Kündigungen, sorgen wir dafür, dass dabei eure Beteiligungsrechte gewahrt bleiben. Wir unterstützen euch bei Zustimmungsverfahren oder erforderlichenfalls in gerichtlichen Auseinandersetzungen, um sicherzustellen, dass euer Gremium die Interessen der Belegschaft wirksam vertreten kann.

Schulungen für Betriebsräte und Gremien

Wissen stärken, Rechte effektiv nutzen: Ein zentrales Anliegen unserer Kanzlei ist es, Betriebsräte, Personalräte und andere Interessenvertretungen in die Lage zu versetzen, selbstbewusst zu agieren. Daher bieten wir Schulungen, Workshops und Inhouse-Seminare zu allen relevanten Themen des Arbeitsrechts an, von den Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts bis zu speziellen Bereichen wie Mitbestimmung bei IT-Systemen, Arbeitszeitmodellen, Gesundheitsschutz und Umstrukturierungen. So stärken wir die Kompetenz Ihrer Gremien und fördern eine informierte, eigenständige Interessenvertretung.

Individuelles Arbeitsrecht

Rechtsbeistand für Arbeitnehmerinnen - wir sind ausschließlich auf Ihrer Seite

Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer*innen: Als erfahrene Anwält*innen für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer*innen in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unser Angebot richtet sich an alle abhängig Beschäftigten. Arbeitgeber*innen werden von uns nicht beraten oder vertreten. So gewährleisten wir absolute Parteilichkeit zugunsten der Arbeitnehmerseite und können uns voll und ganz Ihrem Anliegen widmen.

Klare Position, klare Sprache: Arbeitsrechtliche Konflikte sind oft geprägt von ungleichen Machtverhältnissen. Arbeitgeber sitzen meist am längeren Hebel, während Arbeitnehmer*innen auf starke rechtliche Unterstützung angewiesen sind. Hier setzen wir an, mit sachlicher, verständlicher Beratung und engagierter Vertretung Ihrer Interessen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Kündigungsschutz, bei Abfindungsverhandlungen, in Tarif- und Arbeitsvertragsfragen und in der Abwehr ungerechtfertigter Maßnahmen. Mit uns an Ihrer Seite wissen Sie stets, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können. Wir sind überzeugt, dass Beschäftigte exzellente rechtliche Unterstützung benötigen, um sich gegen unfaire Behandlung zu wehren, deshalb stehen wir im besten Sinne parteiisch ausschließlich auf Ihrer Seite.

Leistungen im individuellen Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag – Prüfung und Verhandlung

Sicher ins Arbeitsverhältnis starten: Sie stehen vor einem neuen Arbeitsvertrag oder sollen Ihren bestehenden Vertrag ändern? Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig, zeigen unklare oder nachteilige Klauseln auf und beraten Sie, wie Sie Ihre Interessen in Vertragsverhandlungen durchsetzen können. Auch bei Problemen im laufenden Arbeitsverhältnis, etwa bei Versetzungen oder Änderungen Ihrer Tätigkeit, erhalten Sie von uns klaren juristischen Rat. So sorgen wir dafür, dass Ihr Arbeitsvertrag rechtssicher und fair gestaltet ist.

Änderungsvertrag und Änderungskündigung – richtig reagieren

Verschlechterungen nicht einfach hinnehmen: Ihr Arbeitgeber möchte Ihren Arbeitsvertrag ändern oder hat Ihnen sogar mit einer Änderungskündigung gedroht? Wir prüfen jeden Änderungsvertrag und erläutern Ihnen Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Bedingungen. Bei einer Änderungskündigung (Kündigung mit dem Angebot geänderter Bedingungen) beraten wir Sie zum bestmöglichen Vorgehen. Ob Verhandlung oder Gegenwehr, wir helfen Ihnen, Ihre Rechte bei Vertragsänderungen zu wahren.

Kündigung und Kündigungsschutzklage

Ihr Arbeitsplatz steht auf dem Spiel: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, heißt es schnell handeln. In der Regel müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (gesetzliche Frist nach dem Kündigungsschutzgesetz). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als akzeptiert. Deshalb unterstützen wir Sie unmittelbar nach Erhalt der Kündigung bei allen notwendigen Schritten. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie, um Ihr Ziel zu erreichen. Wir übernehmen Ihre Vertretung vor den Arbeitsgerichten und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte im Kündigungsschutzverfahren ein, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Nichts vorschnell unterschreiben: Ein Aufhebungsvertrag kann eine schnelle, einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein, allerdings sind die Folgen oft erheblich (z. B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld). Wir prüfen das Angebot Ihres Arbeitgebers, erläutern Ihnen Risiken und Alternativen und verhandeln in Ihrem Namen.

Abmahnung – was tun?

Vorbeugen und Verteidigen: Eine Abmahnung ist ein Warnsignal, oft der erste Schritt des Arbeitgebers in Richtung Kündigung. Allerdings ist nicht jede Abmahnung gerechtfertigt. Wir prüfen sorgfältig die Umstände und Rechtmäßigkeit einer Abmahnung und zeigen Ihnen konkrete Optionen auf, wie Sie gegebenenfalls reagieren können. Mögliche Schritte sind etwa eine Gegendarstellung, die Bitte um Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte oder – falls die Vorwürfe unzutreffend sind – die Zurückweisung der Abmahnung. So schützen wir Sie bestmöglich vor weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Eingruppierung – richtige Einstufung durchsetzen

Wenn die Bezahlung nicht stimmt: Ihre Eingruppierung entscheidet, in welcher Entgelt- oder Besoldungsgruppe Sie eingestuft sind und damit über Ihr Gehalt. Viele Beschäftigte fragen sich: Bin ich richtig eingruppiert? Wir prüfen, ob Sie gemäß Tarifvertrag oder internen Vorgaben korrekt eingruppiert sind, und setzen uns bei Bedarf für eine Höhergruppierung ein. Ob außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht, wir kämpfen dafür, dass Ihre Arbeit gerecht bezahlt wird.

Weiterbildungsvereinbarungen - Risiken begrenzen

Fortbildung ohne Fallstricke: Arbeitgeber verlangen bei Weiterbildungen oft Vertragsklauseln, die Sie langfristig binden oder zu Rückzahlungen verpflichten. Bevor Sie eine Weiterbildungsvereinbarung unterschreiben, können wir diese prüfen. Wir erläutern Ihnen verständlich die Folgen (etwa Bindungsfristen oder Rückzahlungsklauseln) und verhandeln bei Bedarf faire Anpassungen. Auch wenn Sie bereits eine Weiterbildung absolviert haben und der Arbeitgeber erhebt Rückforderungsansprüche (z. B. weil Sie kurz nach der Fortbildung gekündigt haben), stehen wir Ihnen rechtlich zur Seite, um unberechtigte Forderungen abzuwenden.

Kosten der Beratung im Individualarbeitsrecht

Transparenz und möglicher Rechtsschutz: Als Mandant*in haben Sie Anspruch auf volle Kostentransparenz, und das nehmen wir ernst. Bereits im Erstgespräch informieren wir Sie darüber, welche Kosten voraussichtlich entstehen und welche Abrechnungsmethode gilt. In vielen Fällen richtet sich unser Honorar nach den gesetzlichen Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Wichtig: Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung oder sind Sie Gewerkschaftsmitglied, kann das Ihre eigene Kostenlast deutlich reduzieren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen je nach Vertrag oft die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses. Als Gewerkschaftsmitglied haben Sie in der Regel Anspruch auf Rechtsschutz über Ihre Gewerkschaft. Wir unterstützen Sie gerne dabei, für Ihren Fall eine Deckungszusage Ihrer Versicherung zu erhalten.

Lassen Sie sich von uns beraten.

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