Kanzlei

Unsere Anwaltskanzlei hat ihre Wurzeln in der gewerkschaftlichen Rechtsarbeit und steht seit jeher auf der Seite der Beschäftigten. Sie ist aus einer über drei Jahrzehnte gewachsenen Praxis im Dienste von Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften hervorgegangen. Diese Ausrichtung prägt unsere Arbeit bis heute.

Gegründet wurde die Kanzlei im Jahr 2004 von ehemaligen ver.di‑Rechtssekretären, die ihre langjährige Tätigkeit innerhalb der Gewerkschaften in eine eigenständige anwaltliche Praxis überführten. Seitdem sind wir nicht nur inhaltlich, sondern auch räumlich eng mit den Gewerkschaften verbunden. Unsere Arbeit ist geprägt von den Erfahrungen und Konfliktlagen der gewerkschaftlichen Interessenvertretung.

Die Kanzlei verfolgt konsequent den Leitsatz, allein den Interessen der Arbeitnehmer*innen verpflichtet zu sein. Unsere Mandant*innen profitieren von einer besonderen Kombination aus Erfahrung, juristischer Kompetenz und einem klaren Wertekompass, der auf Solidarität, Mitbestimmung und der Stärkung kollektiver Interessen beruht.